Annosa arbor non transplantatur

Baumpflanzung

Eine Baumpflanzung erfordert bereits bei der Planung eine besondere Berücksichtigung.

Die Anforderungen an eine Baumpflanzung bedürfen oftmals auch der Beachtung rechtlicher Gesichtspunkte. Insbesondere in der freien Landwirtschaft und dem urbanen Raum finden verschiedene Regelungen, u.a. Baumschutzverordnungen, Naturschutzrecht, Straßen- und Wegerecht, Verkehrssicherheit, Pflanzenschutzgesetz, wasserbehördliche Bestimmungen u.a. Anwendung.

Bei einer Baumpflanzung oder -umpflanzung planen wir grundsätzlich gemäß den konkreten Begrünungszielen. Je nach Lage beraten wir, welche Baumart am Verwendungsort in Frage kommt.

Bei der fachgerechten Baumpflanzung nimmt die Qualität der Pflanze eine entscheidende Rolle ein. Um eine reibungslose Pflanzung zu gewährleisten muss die Pflanze schadenfrei und ausreichend versorgt an den Zielort transportiert werden.

Nach dem Pflanzenschnitt und einer möglichen Wurzelbehandlung erfolgt kurzfristig ein Aushub
der Pflanzgrube. Im Anschluss der Verpflanzung erfolgt das Anwässern und je nach Erforderlichkeit der Einsatz von Düngermitteln.

Gegebenenfalls sind Schutzmaßnahmen zu treffen, um den neu verpflanzten Baum vor äußeren Einflüssen und Gefahren zu schützen, bspw. ein Ramm- oder Anfahrschutz.

Eine Baumpflanzung ist damit nicht final abgeschlossen, da die Überwachung der Entwicklung in Form einer regelmäßigen Kontrolle unverzichtbar ist und von künftigen, geeigneten Pflegemaßnahmen begleitet werden sollte.

Entsprechende Vorgaben finden sich in  der Norm DIN 18919.

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