Annosa arbor non transplantatur

Baumpflege

Verkehrssicherung

Sowohl für private und gewerbliche Grundstückseigentümer als auch für Städte und Kommunen gelten bestimmte Haftungen, was die Verkehrssicherheit der auf den jeweiligen Flächen befindlichen Bäume angeht. 

Der Eigentümer des Baumes hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Gefahr von einem Baum für Dritte ausgeht. Ist ein Baum erkrankt, so muss der Eigentümer entsprechene Maßnahmen treffen, insbesondere, wenn für ihn zumutbar eine entsprechende Erkrakung des Baumes erkennbar ist (bspw. durch Pilzbefall, Faulstellen oder Totäste).


Schnitt- & Pflegearbeiten
Kronenpflege, Kroneneinkürzungen und Kronenauslichtung gehören ebenso zu unseren Leistungen wie erforderliche Erziehungsschnitte an Jungbäumen oder die Totholzentnahme.

Durch entsprechende Seilklettertechnik besteht die Möglichkeit, auch schwer zugängliche Bereiche sicher zu erreichen. Darüber hinaus können wir bei schwer zugänglichen Bäumen mithilfe von Hubsteiger oder Autokran eine professionelle und zielführende Baumpflege gewährleisten.



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